Liebe Neuenhagener Familien,
vielen Dank für euer Interesse an unserer Umfrage zum Thema geplante Sommerschließzeiten ab 2024. Wir haben die Umfrage nun geschlossen und möchten die Ergebnisse mit euch teilen.
An der Umfrage unseres Fördervereins der Kita FrohSinn zum Thema Sommerschließzeiten nahmen 1.185 Personen teil. Dabei sprachen sich 96 Prozent (1.134 Personen) gegen Sommerschließzeiten aus. 3 Prozent (32 Personen) waren dafür und 2 Prozent (19 Personen) waren unentschlossen.
Darüber hinaus fragten wir ebenfalls, was gegen Sommerschließzeiten spricht. Diese Möglichkeit nahmen 163 Personen war. Die Schwerpunkte, die dabei am häufigsten fielen waren
- Die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund der mangelnden Flexibilität bei Wahl des Urlaubszeitraumes.
- Die große finanzielle Belastung für die Familien und Pädagog:innen, da in der Hochsaison Urlaub gebucht werden muss. Des Weiteren wurde auch darauf hingewiesen, dass allgemein hohe Betreuungsgebühren gezahlt werden und dafür Flexibilität ermöglicht werden muss.
- Das hohe Maß an Familienunfreundlichkeit, gerade wenn Familien bundeslandgetrennt leben oder die Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen betreut werden und dort evtl. die Schließzeiten auseinanderfallen.
- Die Dauer der Schließzeit wurde beklagt.
- Es wurde darauf hingewiesen, dass es teilweise Urlaubssperren gibt und Familien demnach keinen gemeinsamen Urlaub mehr realisieren können. Des Weiteren erinnerten andere daran, dass der Mindesturlaub nur 20 Tage beträgt und zusammen mit den Schließtagen über Weihnachten demnach ca. 75 Prozent des Urlaubs „fremdbestimmt“ wären.
- Auch die Tatsache, dass festgelegte Schließzeiten unattraktiv für potentielles Fachpersonal wären, wurde mehrfach erwähnt.
- Darüber hinaus, wurde darauf hingewiesen, dass Krankheitswellen oftmals in den Winter fallen, was durch Schließzeiten nicht aufgefangen würde. Außerdem wurde die Frage gestellt, was es bringt, wenn alle nach der festgelegten Schließzeit gleichzeitig ausgebrannt sind.
- Auch der gesetzliche Anspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII wurde erwähnt und darauf verwiesen, dass dieser keine Schließzeiten kennt.
- Einige Teilnehmende stellten sich die während der Schließzeit verwaisten Wohngebiete vor und baten zu bedenken, dass erhöhte Einbruchzahlen nicht auszuschließen wären.
Darüber hinaus wurde die Gelegenheit genutzt Alternativvorschläge zu platzieren:
- Abfrage verbindlicher Urlaubspläne der Familien, um dann den Betrieb verlässlich zu reduzieren und Gruppen zusammenlegen zu können.
- Verlängerung der Weihnachtsschließzeiten, um den letzten Tag vor den Weihnachtsschließzeiten und den ersten Tag nach den Schließzeiten. Somit wären zumindest die zwei Regenerationstage abgegolten.
- Notfalls wären auch kürzere tägliche Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten denkbar.
- Es wären Einzelschließtage übers Jahr verteilt denkbar.
- Verpflichtung der Familien, die Kinder während der Sommerferien oder eines festgelegten drei-Monats-Zeitraumes mindestens zwei Wochen aus der Einrichtung zu nehmen.
- Beispielnahme an der Gemeinde Hoppegarten, wo sich Einrichtungen, die gerade nur eingeschränkte Betreuung anbieten, mit einem Kleinteam offenen Einrichtungen zur Ersatzbetreuung niederlassen. So sind die Kinder, die trotz eingeschränkten Betriebes betreut werden müssen, zumindest mit Pädagog:innen zusammen, die sie kennen.
